Untersuchungs- & planungsgesellschaft
Schadstoffsanierung
Abbruch
Baugrund

Auf Nummer sicher gehen
mit Arbeitssicherheitsprüfungen von artec

Arbeitssicherheit

Um Arbeitnehmer und weitere am Projekt beteiligte Personen vor Gesundheitsgefährdungen zu schützen, verlangen Bauvorhaben in einem kontaminierten Bereich besondere Maßnahmen. Der Planer muss die gefahrstoffrechtlichen Forderungen in Form von konkreten Maßnahmen umsetzen und bekannt machen.

Neben staatlichen Arbeitsschutzvorschriften müssen auch berufsgenossenschaftliche Regeln, insbesondere die BGR 128, berücksichtigt werden. Die BGR 128 sieht eine Reihe von Instrumentarien vor, mit deren Hilfe sich Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gefährdungen, die auf die Wirkung von Gefahrstoffen zurückzuführen sind, vermeiden lassen.

Unsere Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit auf einen Blick:

  • Erkundung, Ermittlung und Dokumentation von Gefahrstoffen
  • Erarbeitung von Arbeits- und Sicherheitsplänen sowie Betriebsanweisungen nach BGR 128, Anhang 6A
  • Vergabeunterlagen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen
  • messtechnische Überwachung der Sanierung von Gebäudeschadstoffen nach BGR 128, Anhang 6B
  • Gesundheitsschutzkoordination nach Baustellenverordnung (SiGeKo)
  • messtechnische Überwachung der Arbeitsplätze bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen