Untersuchungs- & planungsgesellschaft
Schadstoffsanierung
Abbruch
Baugrund

Clever entsorgt
Abfallmanagement von artec

Abfallarten- und Abfallmengenprognose

Moderne umweltanalytische Untersuchungen ermöglichen präzise Aussagen zur Kontaminationssituation von Bauwerken, Böden und Abfällen. Mithilfe entsprechender Messungen sind zuverlässige Prognosen zu den bei Abbruch und Bodenaustauch mobilisierten Abfallarten und -mengen möglich. Die Bestimmung der Gefährlichkeitsmerkmale nach Abfallverwertungsverordnung (AVV), die Einstufung in gefährliche und ungefährliche Abfälle und die Anordnung entsprechender Arbeitsschutzmaßnahmen bewahrt alle am Projekt beteiligten Personen vor gesundheitlichen Schäden.

Probenahme Abfallhaufwerk

Abfallkostenprognose

Der Abfallarten- und Abfallmengenprognose schließt sich eine Kostenprognose an. Als Preisgrundlage dafür dienen die aktuellen Einzelpreise standortnaher Entsorger bzw. spezieller Entsorgungseinrichtungen. Die anfallenden Kosten sind somit noch vor der Ausschreibung bekannt und können in die Kalkulation und Beantragung von Fördermitteln eingeplant werden.

Abfall- und Entsorgungskonzept

Im Abfall- und Entsorgungskonzept werden Durchführung und Ergebnisse der Grundlagenermittlung und sämtliche Abfall relevanten Angaben dokumentiert. Es enthält Hinweise zur Entsorgung und Separation der Abfälle unter Berücksichtigung des Arbeits- und Umweltschutzes.

Vergabeunterlagen für Abbruch und Entsorgung

Das Abfall- und Entsorgungskonzept ist Grundlage und Bestandteil der zu erarbeitenden Ausschreibungsunterlagen. Die Leistungsbeschreibung und das Verzeichnis der erforderlichen Leistungen werden im GAEB-Format bereitgestellt.

Fachtechnische Begleitung von Abbrüchen, Entsorgungen und Sanierungen

Unsere Leistungen in diesem Bereich entsprechen der HOAI Leistungsphase 8 Objektüberwachung und Dokumentation. Basierend auf Plandokumenten wie Abfallprognosen, Abfall- und Entsorgungskonzepten, Sanierungskonzepten etc. wird die Abfallentsorgung und Schadstoffsanierung von der örtlichen Bauüberwachung kontrolliert.

Auch die Tätigkeit des Koordinators nach BGR 128 übernehmen wir gern. Als Abfallbeauftragter treten wir gegenüber dem Entsorger bzw. Transporteur an die Stelle des Auftraggebers (AG), üben die ihm zustehenden Rechte bzw. vertraglichen Pflichten aus und prüfen die Gültigkeit und Vollständigkeit der nach Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlichen Genehmigungen für Transport und Entsorgung. Während der gesamten Maßnahme überwachen wir die Arbeiten des Entsorgers und kontrollieren die Abfallverwertung und -beseitigung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Bestimmungen und etwaigen behördlichen Anordnungen.

Nachfolgend prüfen wir die gesamte Verwertungs-, Entsorgungs- und Transportdokumentation und bestätigen dem AG die Entsorgung und Schadstoffsanierung mit einem Abschlussvermerk als sachlich richtig.

Um den Erfolg der durchgeführten Maßnahmen zu belegen, führen wir entsprechende Messungen durch. In einem abschließenden Bericht wird die Einhaltung aller Auflagen, Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Forderungen bezüglich des Umgangs mit kontaminierten Materialien bestätigt.