Schadstoffkataster erstellen mit artec
Umweltanalytische Untersuchungen für Abbruch, Umbau, Rückbau und Sanierung
Sie planen, ein Gebäude abzureißen oder zu sanieren und möchten deshalb einen Schadstoffkataster erstellen lassen? Die artec umweltpraxis GmbH unterstützt Sie bei der Erfassung von Schadstoffen in Baugrund und Gebäuden. Als erfahrener Partner für umweltanalytische Untersuchungen, Baugrunduntersuchung, Geotechnik und Entsorgungsmanagement stehen wir Ihnen sachkundig und engagiert bei der Gefahrstoffkataster-Erstellung zur Seite.
Schadstoffkataster: Diesem Zweck dient die Erstellung
Soll ein Gebäude saniert oder bereits genutzter Grund bebaut werden, muss im Vorfeld bekannt sein, mit welchen Stoffen die ausführenden Personen in Kontakt kommen. Ein Schad-/Gefahrstoffkataster dokumentiert die im Baugrund oder der Bausubstanz vorhandenen Materialien, identifiziert Schadstoffe und liefert Ergebnisse, die eine wichtige Basis für die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen und das Entsorgungskonzept zum Schutz von Umwelt und Gesundheit bilden.
Welche Schadstoffe erfordern einen besonderen Umgang hinsichtlich Verarbeitung und Entsorgung?
Wer an die Schadstoffsanierung eines Gebäudes denkt, dem kommt in der Regel zuerst Asbest in den Sinn. Und tatsächlich sind Herstellung und Einsatz von Asbest erst seit 2005 EU-weit gesetzlich verboten (in Deutschland seit 1995). Entsprechend begegnet man der Faser im Rahmen von Abbruch-, Rückbau- und Sanierungsarbeiten an Immobilien auch heute noch häufig.
Werden bei der Erstellung des Schadstoffkatasters asbesthaltige Abfallstoffe identifiziert, ergeben sich daraus besonders strenge Anforderungen für die Entsorgung und Verwertung dieser Gefahrstoffe. Denn: Beim Bearbeiten des Materials werden feine Asbestfasern freigesetzt, die ohne entsprechenden Schutz eine Asbesthose auslösen und das Lungenkrebsrisiko massiv erhöhen können.
Ein weiterer Schadstoff, der besondere Maßnahmen hinsichtlich Bearbeitung und Verwertung erforderlich macht, ist PCB (= Polychlorbiphenyl). Dabei handelt es sich um eine giftige und krebsauslösende Chlorverbindung, die früher als Weichmacher in Fugendichtungen eingesetzt wurde. Seit 2001 ist der Einsatz von PCB weltweit verboten.
In vielen älteren Gebäuden wurde bis in die 90er-Jahre mit PAK-haltigen Teerölen als Holzschutzmittel gearbeitet. Weil die organische Verbindung zu Hautentzündungen oder Hornhautschädigungen führen kann und als eindeutig krebserzeugend eingestuft wird, ist die Identifikation von PAK-Verbindungen in Gebäuden oder im Baugrund enorm wichtig.
Zuletzt seien an dieser Stelle beispielhaft künstliche Mineralfasern (KMF) als mögliche zu identifizierende Gebäudeschadstoffe genannt. Diese finden sich in verschiedensten Baumaterialien (insbesondere in Dämmstoffen), sind heute aber in der Regel bioverträglich. Handelt es sich um alte Mineralwolle (hergestellt bis 1995), ist von einer krebserzeugenden Wirkung des Materials auszugehen.
Planung, Untersuchung, & Dokumentation: Setzen Sie auf unsere Kompetenz
Gern erstellen wir für Sie einen Schadstoffkataster, eine Kosten-Prognose für die Abfallentsorgung sowie ein umfassendes Abfall- und Entsorgungskonzept als Grundlage und Bestandteil der entsprechenden Ausschreibung. Weiterhin gehört auch die Tätigkeit des Koordinators nach BGR 128 zu unseren Leistungen. Hier enthalten sind zum Beispiel die Ausübung der Rechte und Pflichten in Stellvertretung des Bauherrn bzw. Auftraggebers sowie die Begleitung, Überwachung und nachträgliche Kontrolle der gesamten Abfallverwertung und -beseitigung.
Darüber hinaus übernehmen wir auch verschiedene gutachterliche Leistungen und Planungsleistungen im Bereich der Baugrunduntersuchung und -erkundung.
Weitere Informationen zum Erstellen eines Schadstoffkatasters durch unsere Umweltpraxis erhalten Sie gern im Rahmen eines persönlichen Gesprächs. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir sind für Sie da.